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UVG Unfallversicherung

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) legt die Versicherungsleistungen für alle Arbeitnehmenden fest. Das Gesetz regelt den Versicherungsschutz für Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten.

Wer muss sich obligatorisch versichern?

  • Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden müssen obligatorisch gemäss UVG versichert werden.
  • Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.
  • Arbeitnehmende, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind nur für Berufsunfälle versichert.

Wer kann sich freiwillig versichern?

Freiwillig versichern können sich in der Schweiz wohnhafte Selbständigerwerbende und ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienmitglieder. Dies gilt auch für in der Schweiz selbständig Erwerbstätige, die in einem EU/EFTA-Staat wohnen und früher schon einmal dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt waren. Ausgeschlossen von dieser freiwilligen Versicherung sind nicht erwerbstätige Arbeitgeber, die lediglich Hausbedienstete beschäftigen. Für Selbständigerwerbende gibt es bedarfsgerechte, individuelle Lösungen – siehe auch: Unfall- & Krankentaggeld für Selbständigerwerbende.

Versicherte Leistungen

  • Pflegeleistungen und Kostenvergütungen für Arzt, Medikamente, allgemeine Spitalbehandlung, etc. Lestungen bei Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Tod
  • In der Unfallversicherung gemäss UVG ist der Verdienst bis zu einem Höchstbetrag von CHF 148’200 (Stand 2019) versichert