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Unfall- & Krankentaggeld für Selbständigerwerbende

Als selbständigerwerbende Person unterstehen Sie keinem obligatorischen Versicherungsschutz. Als Selbständigerwerbender gilt, wer in unabhängiger Stellung auf eigenes wirtschaftliches Risiko Arbeit leistet, also beispielsweise eine Einzelunternehmung oder Kollektivgesellschaft betreibt. Eine Arbeitsunfähigkeit kann für Sie deshalb ein unkalkulierbar hohes finanzielles Risiko darstellen. Für Sie hat deshalb der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit eine besondere Bedeutung. Kommen Sie Ihrer Arbeit wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht nach, bleibt Ihr Einkommen aus. Fixe Betriebskosten für die Miete und sonstige Auslagen fallen aber weiterhin laufend an. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, müssen gar betriebliche Mehraufwände getragen werden. Um das erfolgreich aufgebaute Geschäft nachhaltig zu sichern und eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen, müssen Arbeiten weitervergeben oder muss während einer befristeten Zeit eine Arbeitskraft eingestellt werden. Kosten entstehen, welche die wirtschaftliche Existenz gefährden können.

Mit der Unfall- & Krankentaggeldversicherung für Selbständigerwerbende können Sie sich gegen diese finanziellen und wirtschaftlichen Folgen schützen. Das Einkommen ist gesichert und im Fall der Fälle werden selbst die fixen Betriebskosten sowie betriebliche Mehraufwende getragen.