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BVG Berufliche Vorsorge / Pensionskasse

Ziel der beruflichen Vorsorge ist es, zusammen mit den Leistungen aus AHV und IV die Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung oder bei einer Erwerbsunfähigkeit zu ermöglichen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden gegen die finanziellen Auswirkungen von Alter, Invalidität und Tod bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen.

Bei der beruflichen Vorsorge (BVG) sind obligatorisch nur Arbeitnehmende versichert, deren Lohn den Betrag von drei Vierteln der maximalen Vollrente der AHV übersteigt. Andere Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge anschliessen; Nichterwerbstätigen bleibt dies verwehrt. Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge erfolgt – im Gegensatz zur AHV/IV und den meisten übrigen Sozialversicherungen – im Kapitaldeckungsverfahren. Das heisst, jede versicherte Person spart individuell ihr eigenes Alterskapital an, das im Leistungsfall für die Rentenzahlung verwendet wird.

Für Sie als Arbeitgeber sind bei der Wahl der beruflichen Vorsorge folgende Fragestellungen von entscheidender Bedeutung:

  1. Wahl des gewünschten Versicherungsmodells – Vollversicherung oder teilautonome Pensionskassenlösung
  2. Wahl des gewünschten Vorsorgeplans – obligatorische oder auch überobligatorische Leistungen

Wahl des gewünschten Versicherungsmodells

Die Vollversicherung deckt sämtliche Risiken wie Tod, Invalidität und Langlebigkeit sowie das Anlagerisiko ab. Zu den wichtigsten Anbietern in diesem Bereich zählen Sammelstiftungen der Lebensversicherer SwissLife, Helvetia, Basler, Pax und Allianz Suisse. Diese Kassen dürfen nie eine Unterdeckung aufweisen und müssen daher eine vorsichtige Anlagepolitik verfolgen. Diese Sicherheit wird mit einer tiefen Anlagerendite und tieferen Rentenumwandlungssätzen bezahlt.

Die unabhängigen Sammelstiftungen treten als teilautonome Pensionskassen mit der sogenannten Risikosparkassenlösung am Markt auf. Diese halbautonomen Kassen verwalten in der Regel die Alterskapitalien selbst, sichern jedoch die Risiken (Tod, Invalidität) ganz oder teilweise über Rückversicherungsverträge ab. Allfällige Deckungslücken auf der Anlageseite müssen hier vom angeschlossenen Betrieb und den Versicherten getragen werden. Die Anlagepolitik ist hier nur durch die Risikofähigkeit begrenzt, wobei vorübergehend auch eine Unterdeckung zulässig ist. Damit kann eine flexible und langfristig Erfolg versprechende Anlagepolitik umgesetzt werden. Die höheren Anlageerträge erlauben nach der Bildung von entsprechenden Schwankungsreserven für Anlagerisiken auf mittlere Sicht eine bessere Verzinsung der Alterksapitalien als bei der Vollversicherung.

Wahl des gewünschten Vorsorgeplans

Wie bei den meisten Versicherungen haben Sie auch bei der beruflichen Vorsorge die Möglichkeit, sich den für Sie geeigneten Versicherungsschutz zusammen zu stellen. Als Basis gilt dabei immer das gesetzliche Obligatorium (BVG), welches mit überobligatorische Leistungen ergänzt werden kann. Je nach Priorität (Alter, Invalidität oder Tod) ist es sinnvoll einen überobligatorischen Versicherungssschutz zu beantragen. Dieser bringt nebst den erhöhten Leistungen im jeweiligen Bereich einen wesentlichen Vorteil mit sich: mehr Steueroptimierungspotential.